Anzahlung "Teilzahlung"
Eine Anzahlung des Kunden auf Kfz oder Kfz-Teile gilt als verfallen, wenn die Kaufsache nicht rechtzeitig abgeholt und bezahlt wird. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag gilt als Verzicht auf die Anzahlung.
Eine Aufrechnung seitens des Käufers mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ihm ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.
Motoren, Getriebe, Turbolader und viele sonstige Teilen werden grundsätzlich nur im Austausch verkauft. Die Verpflichtung zur unentgeltlichen Übereignung des Altteils ergibt sich aus dem akzeptierten Verkaufsangebot, in dem darauf gesondert dadurch verwiesen wird, dass das Teil als Austauschteil, Austauschmotor, Austauschgetriebe usw. bezeichnet wird. Bei einer solchen Vereinbarung sind uns die Alt Teile kostenfrei innerhalb von 14 Tagen zuzuschicken. Die Zurückgabe des Altteils ist vertragliche Hauptpflicht und in den Kaufpreis einkalkuliert.